http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Wieso lässt jemand, der in den Urlaub fährt, WLAN überhaupt an?
Da fehlt vielen Besitzern eines solchen Geräts einfach das Know-how. Das Ding wurde - im Idealfall vom Techniker des Providers - mal aufgebaut, und verrichtet nun einfach dauernd seinen Dienst. Den Router abzuschalten/vom Netz zu nehmen ist für Viele das letzte, woran sie vor einer Reise denken.
Meine Fritz!Box ist da übrigens auch nicht ganz einfach in der Handhabung: Ich schalte das WLAN im Konfigurationsmenü explizit ab, aber am nächsten Tag läuft es wieder, als wäre nichts gewesen.
Da fehlt vielen Besitzern eines solchen Geräts einfach das Know-how. Das Ding wurde - im Idealfall vom Techniker des Providers - mal aufgebaut, und verrichtet nun einfach dauernd seinen Dienst. Den Router abzuschalten/vom Netz zu nehmen ist für Viele das letzte, woran sie vor einer Reise denken.
Meine Fritz!Box ist da übrigens auch nicht ganz einfach in der Handhabung: Ich schalte das WLAN im Konfigurationsmenü explizit ab, aber am nächsten Tag läuft es wieder, als wäre nichts gewesen.