http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Dabei wäre es ganz einfach den tatsächlichen Täter zu ermitteln. Einfach die Mac Adresse nutzen.
Es kann bei der MAC-Adresse genau so zu fehlerhaften Übermittlungen kommen wie bei der IP-Adresse. Das Problem ist damit keineswegs aus der Welt geschafft.
Es kann bei der MAC-Adresse genau so zu fehlerhaften Übermittlungen kommen wie bei der IP-Adresse. Das Problem ist damit keineswegs aus der Welt geschafft.