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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Max Payne torsten40 „Du bist solange schuldig, bis du deine Unschuld bewiesen hast. So läuft es...“
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So läuft es schon lange hier!

Wie gesagt, diese Urheberrechtsstreitigkeiten fallen in den zivilrechtlichen Beweis. Da gab es noch nie eine Unschuldsvermutung. Da geht es "nur" um die besseren Argumente, vulgo Beweise.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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