http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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So läuft es schon lange hier!
Wie gesagt, diese Urheberrechtsstreitigkeiten fallen in den zivilrechtlichen Beweis. Da gab es noch nie eine Unschuldsvermutung. Da geht es "nur" um die besseren Argumente, vulgo Beweise.
Wie gesagt, diese Urheberrechtsstreitigkeiten fallen in den zivilrechtlichen Beweis. Da gab es noch nie eine Unschuldsvermutung. Da geht es "nur" um die besseren Argumente, vulgo Beweise.