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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Crazy Eye Max Payne „ Genau das ist ja der Knackpunkt. Für den Abgemahnten/Beschuldigten ist es...“
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es gibt aber auch genügend fälle bei denen der beklagte recht behalten hat, was für mich gegen das beinahe unmöglich spricht.

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