http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Das verstehe ich jetzt nicht ganz: Wenn ich als Täter ermittelt wurde, wie kann es dann sein, dass mein Widerspruch gegen den Manhnbescheid noch erfolgreich sein soll?
Dann könnte man ja sämtliche Mahnbescheide (also die wirklich begründeten) gleich unterlassen, wenn trotz "bewiesener" Täterschaft der Mahnbescheid abgewiesen wird.
Wahrscheinlich hab ich zu wenig juristische Kenntnisse, um hier noch durchzublicken...