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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Max Payne Joerg69 „Das Mindeste, was der Bürger erwarten könnte, wäre doch, daß der...“
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der Datenauszug, der vom Abmahner über Gericht über Reglierungsbehörde beim Provider abgezapft wird, von der Regulierungsbehörde automatisch 1:1 dem Betroffenen zur Kenntnis per E-Mail zugesendet wird.

Die Regulierungsbehörde hat damit exakt *nichts* zu tun.

Antipiracy-Unternehmen, Landgericht, Provider - das sind die Teilnehmer am "Spiel".
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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