http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
Off Topic 20.151 Themen, 223.619 Beiträge
der Datenauszug, der vom Abmahner über Gericht über Reglierungsbehörde beim Provider abgezapft wird, von der Regulierungsbehörde automatisch 1:1 dem Betroffenen zur Kenntnis per E-Mail zugesendet wird.
Die Regulierungsbehörde hat damit exakt *nichts* zu tun.
Antipiracy-Unternehmen, Landgericht, Provider - das sind die Teilnehmer am "Spiel".
Die Regulierungsbehörde hat damit exakt *nichts* zu tun.
Antipiracy-Unternehmen, Landgericht, Provider - das sind die Teilnehmer am "Spiel".