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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Joerg69 Crazy Eye „Also zum Ablauf dieser Mahnverfahren gegen Filesharer. Die Anwälte erstatten...“
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Unterlassungserklärung als Zeichen des guten Willen
Mit oder ohne Vertragsstrafe? Wenn ich unschuldig bin, unterschreibe ich doch keine Unterlassungserklärung, wo ich bei Zuwiderhandlung sofort auf eine Strafzahlung in Höhe von mehreren tausend Euro in Anspruch genommen werden kann. Es könnte ja versehentlich mal jemand an meinem Anschluß was herunterladen, ggfs. sogar ein Einbrecher, für dessen Handeln ich nicht verantwortlich bin.
Viele Grüße von Jörg
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