http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Und bei der verurteilung die hier viele Leute ansprechen, die ohne hören der gegenpartei gemacht wird geht es nur um die ermittlung des Täters - also in Prinzip wie du hast einen Wagen mit Kennzeichen etc. wegfahren gesehen der vermutlich deinen Wagen beim ausparken beschädigt hat.
Wenn du den Mahnbescheid widersprichst sind die Chanchen nicht verurteilt zu werden eigentlich ziemlich gut, also bist du noch lange nicht zu unrecht verurteilt wurden.