für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Kinder bis 25 Jahre ... familienversichert
Die Altersgrenze ist nicht ganz korrekt zitiert:
Nach § 10 SGB V ist die Grenze für Kinder, soweit sie nicht in (Erst-)Ausbildung oder freiwilligem soz., ökol. Jahr, Freiwilligendienste u.a. oder behindert sind, 23 Jahre.
Das nur zur Korrektur.
Es gehört gar nicht zu einer Diskussion um die als "Beitrag" umdeklarierten Rundfunk- und Fernsehgebühren.