für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Was für eine inhaltsleere Behauptung.
Warten wir mal die Entscheidung des EuGH ab.
Und selbst wenn der rechtswidrig urteilen würde, wäre es trotzdem rechtswidrig!
Für den Fortbestand des ör Rundfunks ist diese Form der alternativen Rechtssprechung jedenfalls Gift!