für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Du kennst den Unterschied zwischen privat und geschäftlich schon und weisst auch, dass die Unternehmen nicht den vollen Beitrag löhnen, sondern Staffelpreise haben?
Ja. Aber natürlich bezahlen die Kunden die Zeche. Und das sind (oft) Privatleute.
Angesichts der Mietwagenpreise dürften sich die 5,99€ im Monat oder 20 Cent pro Tag pro Fahrzeug verschmerzen lassen.
Bei 8 Mrd. € Beträgen düfte sich eine Einsparung von 2 bis 3 Mrd. auch verschmerzen lassen. Aber das kann kein Kriterium für die Grundgesetzkonformität sein.
Wieviele private und wieviele geschäftliche Nutzer von Mietwagen gibt es? Letztere setzen die Karre eh von der Steuer ab
Und das zahlt natürlich der Steuerzahler. Plötzlich wird ein Beitrag, der ums Verrecken keine Steuer sein darf oder sein soll doch wieder steuerlich relevant!
Anhand welchen Kriteriums würdest Du den Beitrag erheben?
Natürlich personenbezogen (denn nur Personen nutzen den Rundfunk und nicht Wohnungen) und dann natürlich auch einkommensbezogen.
Sonst darfst Du mir gerne jemanden zeigen, der nur um des Nichtzahlens Willen auf die Wohnung verzichtet - so ein Blödsinn.
Der Blödsinn ist die Berechnungsgrundlage des Beitrags. Ich habe nicht behauptet, dass es diese Leute gibt. Aber die Wohnung nutzt keinen Rundfunk, das machen die Menschen.
Das BVerfG ist also kein "ernsthaftes" Gericht
Es hat sich mit dieser Enstcheidung natürlich komplett disqualifiziert.
So kann man auch wunderbar immer mehr Leuten das Vertrauen in den Rechtsstaat verleiden... Warum sich gerade das BVerfG an diesen in den letzten Jahren sehr verbreiteten Aktionen beteiligt, wird man wahrscheinlich nie erfahren. Gründe werden die Richter sicher haben, ich denke nicht, dass die grundlos handeln.
Dann hast Du sicher hieb- und stichfeste Beweise so richtig mit Quellen und so, dass hier Recht gebeugt wurde und dieses "Fakt" ist?
Die Entscheidung ist in sich widersprüchlich. Dass bei ein und dem selben Sachverhalt (Mehrfachzahlung) mal ein Riegel vorgeschoben wird und mal nicht, ist pure Willkür.
(Ich distanziere micht jetzt ganz ausdrücklich von der gelegentlich zu lesenden Behauptung, dass diese Willkür wahrscheinlich nur deswegen so angewandt wurde, weil Richter eher Zweitwohnungsnutzer als Unternehmer sind.)
Gruß, mawe2