für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Ja, ist es, weil das BVerfG so entschieden hat.