für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Form der alternativen Rechtssprechung
JA - wenn man dabei einbezieht, dass Ferdinand Kirchhof dieses derzeit letzte Urteil im Verfassungsgericht mitgetragen hat, für das sein älterer Bruder Paul Kirchhof 2010 in einem Traktat für die ARD die geistigen Grundlagen hergeleitet hat - statt Gebühr für erbrachte Leistungen werden Beiträge für irgendeine Bereitstellung von Leistungen erhoben.
Egal, ob jemand die überhaupt nutzen kann oder will. Fünfundachtzig Seiten Rechtskauderwelsch, damit es auch jeder nicht oder nicht jeder versteht.
Ob es weiterhin Rechtsklagen dagegen gibt?