für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Mein Anmerkung bezog sich auf die im Welt-Kommentar erwähnte Einleitung der Urteilsbegründung, in der die Notwendigkeit der Rundfunkgebühr damit begründet wird, dass dass nur die Öffentlich-Rechtlichen in der Lage seien, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung zu gewährleisten. Vielleicht könnte man das als Ziel formulieren, aber dann müssen ARD und ZDF noch hart an sich arbeiten.
Der Hauptkritikpunkt am Urteil ist natürlich, dass Firmen für Geschäftsniederlassungen und Fahrzeuge Gebühren zahlen müssen, obwohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Gäste und Nutzer der Fahrzeuge und Einrichtungen sowieso schon den Beitrag geleistet haben.