für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Ob es weiterhin Rechtsklagen dagegen gibt?
Es ist noch ein Verfahren am EuGH anhängig. Schauen wir mal, ob die Einflußnahme der Rundfunkanstalten und ihrer Gutachter auch bis nach Luxemburg reicht.