für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Kurz gesagt ist ein Radio in Leihfahrzeugen ein Kriterium, welches entweder den Mietpreis steigert oder eben ohne ein solches wäre es kaum zu vermieten.
Das neue Gebührenmodell soll sich aber gerade nicht auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten beziehen.
Es ist vollkommen absurd (und grundgesetzwidrig), bei Leihwagen die Gebühr mit einem vorhandenen Empfangsgerät zu begründen und bei Wohnungen genau auf dieses Kriterium zu verzichten. Diese Argumentation des BVerfG hält einer Prüfung durch ein ernsthaftes Gericht in keinem Falle stand!
Und nochmal: der Leihwagenbenutzer hat die Gebühr bereits wegen seiner Wohnung bezahlt. Warum soll er sie in Form einer erhöhten Leihwagenmiete ein weiteres Mal bezahlen?
Auf ersteres bezieht sich nämlich der "Wirklichkeitsmaßstab", nach welchem die Wohnung als wahrscheinlichste Bezugsgrösse angenommen wird
Auch das ist natürlich purer Unsinn: Das neue Gebührenmodell wurde geschaffen, weil immer mehr "Empfangsgeräte" genutzt werden, die die Nutzung in der Wohnung gerade nicht voraussetzen sondern die eben mobil genutzt werden.
Es ist Unsinn, die mobile Nutzung von Medien an die Wohnung zu koppeln, wie es vor 50 Jahren bei stationären Röhrengeräten eben nicht anders möglich war.
Der Bezug auf die Wohnung bedeutet konkret: Jemand, der keine Wohnung hat, muss auch nicht bezahlen. Auch wenn er 1000 Empfangsgeräte gleichzeitig betreibt.
Also kann der Verfasser des Artikels in der Welt durchaus als Mietmaul gesehen werden.
Mir ist der Verfasser des Artikels völlig egal. Fakt ist, dass das Gericht Rechtsbeugung begeht und es müsste eigentlich mal geprüft werden, welche tiefere Motivation dahinter steht. Dass dafür familiäre Verpflichtungen eines Richters allein der Grund sein sollen, kann ich nicht so recht glauben.