für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Es ist vollkommen absurd (und grundgesetzwidrig), bei Leihwagen die Gebühr mit einem vorhandenen Empfangsgerät zu begründen und bei Wohnungen genau auf dieses Kriterium zu verzichten.
Du kennst den Unterschied zwischen privat und geschäftlich schon und weisst auch, dass die Unternehmen nicht den vollen Beitrag löhnen, sondern Staffelpreise haben?
Angesichts der Mietwagenpreise dürften sich die 5,99€ im Monat oder 20 Cent pro Tag pro Fahrzeug verschmerzen lassen.
https://handwerk-owl.de/media/1395837598_rundfunkbeitrag_und_handwerk_ab_2013.pdf
Wieviele private und wieviele geschäftliche Nutzer von Mietwagen gibt es? Letztere setzen die Karre eh von der Steuer ab und die paar Hanseln, die gemessen an den gesamten Beitragszahlern der Bundesrepublik einmal im halben Leben wirklich privat einen Mietwagen nehmen, machen das Kraut dann nicht fett. Was Du dort herausrechnen müsstest, liegt vermutlich im Cent-Bereich und macht Sixt nicht reicher und nicht ärmer.
Es ist Unsinn, die mobile Nutzung von Medien an die Wohnung zu koppeln, wie es vor 50 Jahren bei stationären Röhrengeräten eben nicht anders möglich war.
Anhand welchen Kriteriums würdest Du den Beitrag erheben?
Aus meiner Sicht ist der Bezug zur Wohnung nicht der schlechteste; allemal besser als bei drei erwerbstätigen Kindern über 18 Jahren, die im elterlichen Haushalt, viermal den Beitrag zu blechen, wie es früher war.
Der Bezug auf die Wohnung bedeutet konkret: Jemand, der keine Wohnung hat, muss auch nicht bezahlen. Auch wenn er 1000 Empfangsgeräte gleichzeitig betreibt.
Das sind dann die Obdachlosen, die da mit 1000 Empfangsmöglichkeiten herumziehen? Sonst darfst Du mir gerne jemanden zeigen, der nur um des Nichtzahlens Willen auf die Wohnung verzichtet - so ein Blödsinn.
Diese Argumentation des BVerfG hält einer Prüfung durch ein ernsthaftes Gericht in keinem Falle stand!
Das BVerfG ist also kein "ernsthaftes" Gericht und welches sollte dann diese Prüfung durchführen?
Mir ist der Verfasser des Artikels völlig egal.
Mir nicht, weil bei diesem wie bei etlichen anderen Themen nur zu oft die Einflussnahme im eigenen Sinne zu offensichtlich ist.
Fakt ist, dass das Gericht Rechtsbeugung begeht und es müsste eigentlich mal geprüft werden, welche tiefere Motivation dahinter steht.
Dann hast Du sicher hieb- und stichfeste Beweise so richtig mit Quellen und so, dass hier Recht gebeugt wurde und dieses "Fakt" ist? Sonst ist es nämlich erst einmal nur eine Behauptung. Geurteilt hat nicht nur ein, sondern mehrere Richter - um genau zu sein 8, die alle namentlich im Urteil erwähnt werden.