Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

Und wieder eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe

Max Payne / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

für die Rundfunkbeitragsgegner:

http://www.spiegel.de/kultur/tv/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-a-1218990.html

Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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fakiauso gelöscht_327008 „Mein Anmerkung bezog sich auf die im Welt-Kommentar erwähnte Einleitung der Urteilsbegründung, in der die Notwendigkeit ...“
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in der die Notwendigkeit der Rundfunkgebühr damit begründet wird, dass dass nur die Öffentlich-Rechtlichen in der Lage seien, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung zu gewährleisten.


Das steht so eben nicht im Urteil, sondern nur, dass die ÖR ein die Vielfalt gewährleistender Anbieter sind. Woraus da jetzt geschlossen werden kann, dass andere Anbieter das nicht tun, weiss nur der Autor des Artikels in der Welt.

Zitat:

a) Der Rundfunkbeitrag gilt einen individuellen Vorteil ab, der im Tatbestand der Wohnungsinhaberschaft sachgerecht erfasst wird. In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.
Der Hauptkritikpunkt am Urteil ist natürlich, dass Firmen für Geschäftsniederlassungen und Fahrzeuge Gebühren zahlen müssen, obwohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Gäste und Nutzer der Fahrzeuge und Einrichtungen sowieso schon den Beitrag geleistet haben.


Auch da ist zu unterscheiden zwischen privat=Beitrag nach Wohnung, weshalb der Beitrag für die Zweitwohnung bei privaten Teilnehmern gekippt wurde.

Im gewerblichen Bereich wurde auch früher schon geräteabhängig erfasst und das ist inzwischen gestaffelt und mir ist nicht bekannt, dass ich mit meinem Beitrag oder als Nutzer eines Leihwagens den Beitrag des Verleihers bezahlt hätte. Das hat der schon immer selbst getan und wenn die Firma das nicht will, dann müssen sie eben die Radios ausbauen oder die Fahrzeuge ohne Radio vermieten.

Ebenfalls Zitat:

2. Ein zusätzlicher erwerbswirtschaftlicher Vorteil erwächst den Betriebsstätteninhabern durch die Möglichkeit, Rundfunk in betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen zu empfangen. Bei Unternehmen, deren erwerbswirtschaftliche Betätigung schwerpunktmäßig in der Nutzung von Kraftfahrzeugen liegt, wird der Nutzungsvorteil zum Hauptvorteil. Bei Mietwagen liegt der abgeltungsfähige Vorteil im preisbildenden Faktor der Empfangsmöglichkeit.
Dabei kommt es nicht darauf an, dass es bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten mitunter zu unterschiedlich hohen Belastungen kommen kann, denn die Gesetzgeber haben nicht die Beschäftigtenzahl eines Unternehmens, sondern die der Betriebsstätte zur Bemessung des Rundfunkbeitrags herangezogen.
Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 836/17 profitiert jedenfalls als Vermieterin von Kraftfahrzeugen vom kommunikativen Nutzen ihrer Kundschaft dadurch, dass sie Kraftfahrzeuge mit Möglichkeit zur Rundfunknutzung teurer beziehungsweise überhaupt vermieten kann. Dieser Nutzen ist durch den Beitrag der Betriebsstätte noch nicht erfasst, kann also als Leistung von den Gesetzgebern mit einer Pflicht zur Gegenleistung in Form eines (Drittel-)Beitrags belegt werden.


Kurz gesagt ist ein Radio in Leihfahrzeugen ein Kriterium, welches entweder den Mietpreis steigert oder eben ohne ein solches wäre es kaum zu vermieten.

Ein weiterer Punkt, der gerade von den Zahlungsverweigerern endlos und mit teils einfach nur abstrusen Argumenten diskutiert wird, ist ebenfalls erwähnt:

Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.
d) Ebenfalls unerheblich ist, ob einzelne Beitragsschuldner bewusst auf den Rundfunkempfang verzichten, denn die Empfangsmöglichkeit besteht unabhängig vom Willen des Empfängers.


Auf ersteres bezieht sich nämlich der "Wirklichkeitsmaßstab", nach welchem die Wohnung als wahrscheinlichste Bezugsgrösse angenommen wird, in welcher Rundfunk konsumiert wird und nach der dann der Beitrag festgelegt wird, hat also mit herbeifabulieren nichts zu tun.

Der Absatz d) dagegen verweist explizit zum oberen Zitat nochmals darauf, dass alleine die Möglichkeit des Empfangs beitragsfähig macht und auch der freiwllige Verzicht nicht davon entbindet.

Also kann der Verfasser des Artikels in der Welt durchaus als Mietmaul gesehen werden.

"Anyone who believes exponential growth can go on forever in a finite world is either a madman or an idiot (or an economist)" - Hellsongs
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