für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Es gab auf Welt.de auch einen kritischen Beitrag zum Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Überschrift "Runfunkbeitrag - An der Wirklichkeit vorbei geurteilt". Bemängelt werden vor allem die Aussagen in der Urteilsbegründung.
Am Ende des Artikels kann man abstimmen, ob man mit dem Urteil zu den Rundfunkbeträgen zufrieden ist.