für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Und wenn ein Gericht ( i.Ü. das höchste, das wir in D haben !! ) eine "Ersatzwirklichkeit" als Begründung für diese Mehrfachzahlungen herbeifabuliert, dann muss man sich als Beitragszahler (, der eigentlich für die Beibehaltung des ör Rundfunks ist, ) schlichtweg nur verarscht vorkommen!
Die Ersatzwirklichkeit der Richter hat mit der echten Wirklichkeit (also der wirklichen Wirklichkeit) absolut nichts zu tun. Und nur darum ging es in dem Welt.de-Beitrag.
Das Wort kannte ich bislang noch nicht, meint aber nach meinem Verständnis nichts anderes als ein formales Modell. Und eine Modellbildung geht immer auch mit einer Vereinfachung einher.
Selbst man man exakt erfassen könnte welche Mensch wann und wo bestimmte Rundfunkinhalte konsumiert, so wäre man doch einer von allen als gerecht angesehenen Vergütung keinen Schritt weiter. Sollte man die Kosten dann nach individueller Nutzungszeit verteilen, ggf. noch abhängig von den jeweiligen Kosten der Sendeinhalte? Soll der Schüler der für unter 10 EUR/h einem Aushilftsjob nachgeht dann pro Zeiteinheit genau so viel bezahlen wie ein Berater der 150EUR/h für seine Arbeit berechnet? Irgendwo muss man eine Vereinfachung vornehmen. Bei der Haushaltsbezogenen Angabe sehe ich als Vorteil, dass Menschen mit geringeren Einkommen (und vor allem solchen die von ihrem Einkommen alleine keine eigene Wohnung mieten könnten) tendenziell geringer belastet werden.