für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Und wieder eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe
für die Rundfunkbeitragsgegner
Vor allem ist es eine schallende Ohrfeige für die Rundfunkbeitragszahler!
Für die Beitragsgegner ist das Urteil sowieso egal: Wer nicht zahlt, zahlt dann auch zukünftig nicht.
Aber für die, die durchaus bereit sind, einen gerechten Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, ist es ein kaum nachvollziehbares Fehlurteil.
Man fragt sich, an welcher Stelle im Grundgesetz schreiende Ungerechtigkeiten wie diese Form der Beitragsgestaltung explizit toleriert werden, dass sie jetzt als grundgesetzkonform durchgehen können?
Ich bin schon gespannt, was der EuGH dazu sagen wird.
Es gab auf Welt.de auch einen kritischen Beitrag zum Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Überschrift "Runfunkbeitrag - An der Wirklichkeit vorbei geurteilt". Bemängelt werden vor allem die Aussagen in der Urteilsbegründung.
Am Ende des Artikels kann man abstimmen, ob man mit dem Urteil zu den Rundfunkbeträgen zufrieden ist.
Naja, der Axel-Springer-Verlag war schon immer ganz vorne im Kampf gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dabei.
Schließlich geht's da um direkte Konkurrenz (Springer ist an diversen Rundfunksendern beteiligt).
Der Autor des Kommentars bestreitet ja nicht, dass er bei einem privaten Medienkonzern angestellt ist. Genauso sicher ist aber nach meiner Wahrnehmung, dass die WELT ein vielfältigeres Meinungs- und Informationsbild bietet als die Öffentlich-Rechtlichen. Nicht nur bei mir ist der Eindruck entstanden, dass ARD und ZDF gerade in der letzten Zeit eine unausgewogene Berichterstattung betreiben und linksgrüne Tendenzen zeigen. Ein gutes Beispiel dafür war die letzte Illner-Talkshow vor der Sommerpause:
Genauso sicher ist aber nach meiner Wahrnehmung, dass die WELT ein vielfältigeres Meinungs- und Informationsbild bietet als die Öffentlich-Rechtlichen.
Du sagst das richtig: ...nach Deiner Wahrnehmung...
Und neben dieser existieren eben zig andere Sichten. Wenn dann vermeintlich unausgewogenes Berichten gleich wieder mit "linksgrünen Tendenzen" betitelt wird, sehe ich das Problem eher woanders. Genauso gut könnte ich sagen, das in den ÖR der Schwenk zum immer mehr zunehmenden Alltagsrassismus ebenfalls sehr deutlich zu sehen ist. Dann nun gerade noch die Postille "Tichy" zu verlinken, bestätigt das nur, denn das Vokabular des von Dir verlinkten Artikels spricht Bände und hat mit Journalismus nichts zu tun, mit gutem erst recht nicht.
Wer solchen Zimt wie Illner, Plasberg und Co. für bare Münze nimmt, hat sowieso nicht alle Latten am Zaun. Die beackern die Themen Terror, Migration usw. auch nur, weil es Ouote bringt und der Dödel hält das Gesülze der geladenen Protagonisten dort für Politik, als wenn das unsere Hauptprobleme wären.
Allein nur hat das mit der Problematik Rundfunkbeitrag nicht so viel zu tun. Wenn diese Sendungen im Promillebereich des Sendungsspektrums als Argument für oder gegen den Beitrag dienen sollen, dann dürfte ein Gutteil der an Wiederholungen, abgehalfterten Serien und anderer Gehirngrütze bestehenden Sendungen des Privatfernsehens gar nicht ausgestrahlt werden. So btw. ist das Angebot nicht mehr nur Radio und TV.
Irgendwo anders schrieb ich ebenfalls schon, dass auch hinter den privaten Medien knallharte Strategien stehen. Dabei ist der ÖR einfach nur im Weg und das Gesabber um den Beitrag ein Hebel, um sich die Vormacht am Medienmarkt zu erobern.
@mawe2
Argumentatorisch und inhaltlich bietet der Kommentar der "Welt" nix Neues, sondern siehe oben das Thema Private und ÖR. Mir ist es jetzt nur zu müßig, das zu zerlegen. Nur soviel: Das Argument Wettbewerb zieht nicht, weil die ÖR genau diesem eben nicht unterliegen dürfen im Sinne ausgewogenen Berichtens. Vielfalt als Killerargument privater Medien - ohne Worte...
...welchen Einfluss das auf eine etwaige Beitragshöhe oder das Bemessen der Beiträge haben soll, diese Antwort bleibt der Artikel auch schuldig. Dazumal z.B. Sixt ja geklagt hat, um den Beitrag nicht für sämtliche ihrer Fahrzeuge entrichten zu müssen und nicht diesen an sich in Frage stellten...
In dem Urteil ging es nirgendwo um die Frage, ob ör Rundfunk abgeschafft werden soll, ob er besser ist als privater Rundfunk, ob er irgendwelchen theoretischen Qualitätsansprüchen genügt oder ob der Beitrag zu hoch ist.
Es ging nur um unterschiedliche Formen der Mehrfachzahlung.
Warum das Gericht die Mehrfachzahlung bei Zweitwohnungen ablehnt, alle anderen Mehrfachzahlungen aber unangetastet lässt, ist einfach nicht nachvollziehbar.
Und wenn ein Gericht ( i.Ü. das höchste, das wir in D haben !! ) eine "Ersatzwirklichkeit" als Begründung für diese Mehrfachzahlungen herbeifabuliert, dann muss man sich als Beitragszahler (, der eigentlich für die Beibehaltung des ör Rundfunks ist, ) schlichtweg nur verarscht vorkommen!
Wenn ich mit einem Mietwagen von meiner Wohnung losfahre, in einer anderen Stadt ein Hotelzimmer beziehe und dann abends noch in ein Restaurant gehe, habe ich an diesem Tag schon mindestens vier Mal die Rundfunkgebühr bezahlt. Das ist absurd.
Selbst wenn ich pausenlos dabei Radio hören würde, muss doch die einmalige Bezahlung reichen.
Die Ersatzwirklichkeit der Richter hat mit der echten Wirklichkeit (also der wirklichen Wirklichkeit) absolut nichts zu tun. Und nur darum ging es in dem Welt.de-Beitrag.
Gruß, mawe2
Der Verfasser hat sich einen Satz aus dem Zusammenhang gepickt und dann mit Reizworten, den uralten Argumenten privater Medien und teils noch nicht einmal zutreffenden Behauptungen wie den angeblich so unterrepräsentierten AfD-Politikern etwas zusammengeschwiemelt als Mietmaul seiner Zunft - nicht mehr und nicht weniger!
Mir ist das nur um diese Zeit und im Urlaub zu doof, das zu zerlegen. Vielleicht habe ich irgendwann später Bock drauf...
Und wenn ein Gericht ( i.Ü. das höchste, das wir in D haben !! ) eine "Ersatzwirklichkeit" als Begründung für diese Mehrfachzahlungen herbeifabuliert, dann muss man sich als Beitragszahler (, der eigentlich für die Beibehaltung des ör Rundfunks ist, ) schlichtweg nur verarscht vorkommen!
Die Ersatzwirklichkeit der Richter hat mit der echten Wirklichkeit (also der wirklichen Wirklichkeit) absolut nichts zu tun. Und nur darum ging es in dem Welt.de-Beitrag.
Das Wort kannte ich bislang noch nicht, meint aber nach meinem Verständnis nichts anderes als ein formales Modell. Und eine Modellbildung geht immer auch mit einer Vereinfachung einher.
Selbst man man exakt erfassen könnte welche Mensch wann und wo bestimmte Rundfunkinhalte konsumiert, so wäre man doch einer von allen als gerecht angesehenen Vergütung keinen Schritt weiter. Sollte man die Kosten dann nach individueller Nutzungszeit verteilen, ggf. noch abhängig von den jeweiligen Kosten der Sendeinhalte? Soll der Schüler der für unter 10 EUR/h einem Aushilftsjob nachgeht dann pro Zeiteinheit genau so viel bezahlen wie ein Berater der 150EUR/h für seine Arbeit berechnet? Irgendwo muss man eine Vereinfachung vornehmen. Bei der Haushaltsbezogenen Angabe sehe ich als Vorteil, dass Menschen mit geringeren Einkommen (und vor allem solchen die von ihrem Einkommen alleine keine eigene Wohnung mieten könnten) tendenziell geringer belastet werden.
Der Beitrag wäre gerecht, wenn er personen- und einkommensbezogen wäre.
Das wollen die Verantwortlichen aber so nicht realisieren, sie wollen eine ungerechte Lösung.
Das BVerfG verbietet jetzt eine spezielle ungerechte Komponente bei gleichzeitiger Beibehaltung aller anderen ungerechten Komponenten.
Das ist nicht nachvollziehbar.
Solche Urteile stärken die Tendenzen, die eine vollständige Abschaffung des ör. Rundfunks fordern. Die Richter müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie dabei mitwirken.
Der Beitrag wäre gerecht, wenn er personen- und einkommensbezogen wäre.
Warum wäre das gerechter als eine von der Nutzungsintensität abhängiger Beitrag?
die Verantwortlichen […] wollen eine ungerechte Lösung.
Woher weißt Du so genau und zweifelsfrei was "die" wollen?
Mein Anmerkung bezog sich auf die im Welt-Kommentar erwähnte Einleitung der Urteilsbegründung, in der die Notwendigkeit der Rundfunkgebühr damit begründet wird, dass dass nur die Öffentlich-Rechtlichen in der Lage seien, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung zu gewährleisten. Vielleicht könnte man das als Ziel formulieren, aber dann müssen ARD und ZDF noch hart an sich arbeiten.
Der Hauptkritikpunkt am Urteil ist natürlich, dass Firmen für Geschäftsniederlassungen und Fahrzeuge Gebühren zahlen müssen, obwohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Gäste und Nutzer der Fahrzeuge und Einrichtungen sowieso schon den Beitrag geleistet haben.
in der die Notwendigkeit der Rundfunkgebühr damit begründet wird, dass dass nur die Öffentlich-Rechtlichen in der Lage seien, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung zu gewährleisten.
Das steht so eben nicht im Urteil, sondern nur, dass die ÖR ein die Vielfalt gewährleistender Anbieter sind. Woraus da jetzt geschlossen werden kann, dass andere Anbieter das nicht tun, weiss nur der Autor des Artikels in der Welt.
Zitat:
a) Der Rundfunkbeitrag gilt einen individuellen Vorteil ab, der im Tatbestand der Wohnungsinhaberschaft sachgerecht erfasst wird. In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.
Der Hauptkritikpunkt am Urteil ist natürlich, dass Firmen für Geschäftsniederlassungen und Fahrzeuge Gebühren zahlen müssen, obwohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Gäste und Nutzer der Fahrzeuge und Einrichtungen sowieso schon den Beitrag geleistet haben.
Auch da ist zu unterscheiden zwischen privat=Beitrag nach Wohnung, weshalb der Beitrag für die Zweitwohnung bei privaten Teilnehmern gekippt wurde.
Im gewerblichen Bereich wurde auch früher schon geräteabhängig erfasst und das ist inzwischen gestaffelt und mir ist nicht bekannt, dass ich mit meinem Beitrag oder als Nutzer eines Leihwagens den Beitrag des Verleihers bezahlt hätte. Das hat der schon immer selbst getan und wenn die Firma das nicht will, dann müssen sie eben die Radios ausbauen oder die Fahrzeuge ohne Radio vermieten.
Ebenfalls Zitat:
2. Ein zusätzlicher erwerbswirtschaftlicher Vorteil erwächst den Betriebsstätteninhabern durch die Möglichkeit, Rundfunk in betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen zu empfangen. Bei Unternehmen, deren erwerbswirtschaftliche Betätigung schwerpunktmäßig in der Nutzung von Kraftfahrzeugen liegt, wird der Nutzungsvorteil zum Hauptvorteil. Bei Mietwagen liegt der abgeltungsfähige Vorteil im preisbildenden Faktor der Empfangsmöglichkeit.
Dabei kommt es nicht darauf an, dass es bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten mitunter zu unterschiedlich hohen Belastungen kommen kann, denn die Gesetzgeber haben nicht die Beschäftigtenzahl eines Unternehmens, sondern die der Betriebsstätte zur Bemessung des Rundfunkbeitrags herangezogen.
Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 836/17 profitiert jedenfalls als Vermieterin von Kraftfahrzeugen vom kommunikativen Nutzen ihrer Kundschaft dadurch, dass sie Kraftfahrzeuge mit Möglichkeit zur Rundfunknutzung teurer beziehungsweise überhaupt vermieten kann. Dieser Nutzen ist durch den Beitrag der Betriebsstätte noch nicht erfasst, kann also als Leistung von den Gesetzgebern mit einer Pflicht zur Gegenleistung in Form eines (Drittel-)Beitrags belegt werden.
Kurz gesagt ist ein Radio in Leihfahrzeugen ein Kriterium, welches entweder den Mietpreis steigert oder eben ohne ein solches wäre es kaum zu vermieten.
Ein weiterer Punkt, der gerade von den Zahlungsverweigerern endlos und mit teils einfach nur abstrusen Argumenten diskutiert wird, ist ebenfalls erwähnt:
Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.
d) Ebenfalls unerheblich ist, ob einzelne Beitragsschuldner bewusst auf den Rundfunkempfang verzichten, denn die Empfangsmöglichkeit besteht unabhängig vom Willen des Empfängers.
Auf ersteres bezieht sich nämlich der "Wirklichkeitsmaßstab", nach welchem die Wohnung als wahrscheinlichste Bezugsgrösse angenommen wird, in welcher Rundfunk konsumiert wird und nach der dann der Beitrag festgelegt wird, hat also mit herbeifabulieren nichts zu tun.
Der Absatz d) dagegen verweist explizit zum oberen Zitat nochmals darauf, dass alleine die Möglichkeit des Empfangs beitragsfähig macht und auch der freiwllige Verzicht nicht davon entbindet.
Also kann der Verfasser des Artikels in der Welt durchaus als Mietmaul gesehen werden.
Ich finde, Tichy hat es in diesem Artikel gut auf den Punkt gebracht, indem er schreibt, dass die Richter anerkennen, dass, wer in einer Wohnung schaut, ARD und ZDF nicht gleichzeitig in der Zweitwohnung schauen kann und der Widerspruch darin besteht, dass das nicht gelten soll, wenn er in einem Auto von Sixt sitzt. Außerdem ist ja zu berücksichtigen, dass der Autovermieter die Mehrkosten durch den Rundfunkbeiterag letztlich auf den Endkunden abwälzt.
Da lese ich nix Neues.
Was das argumentatorische Vermengen der Beiträge eines Unternehmens mit denen privater Personen zu tun hat, checke ich nicht. Das ist doch nur Gebabbel, weil man wahrscheinlich sonst einfach gar keine Argumente hat.
Nimmt man das wörtlich, dann wird es erst richtiger Schmonz, denn am Ende dieser Kette braucht Sixt keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil die Nutzer der Mietwagen das ja ohnehin schon getan haben? Wäre für Sixt ein echter Deal!
So btw. sollte dabei bedacht werden, wieviele Bürger wie oft überhaupt einen Leihwagen nehmen. Da dürfte der "Nachteil" des Zahlers irgendwo im Cent-Bereich liegen. Ansonsten müsste Sixt genau aufschlüsseln, wie hoch der Aufschlag wegen des Beitrags tatsächlich ist und dem Kunden dann eben genau diesen erlassen, wenn er ein Auto ohne Radio mietet.
Wird aus meiner Sicht jedoch nie passieren und hat mit der Überschrift eher wenig zu tun, das weiter kassiert werden darf. Daran bestand für den einzelnen Zahler auch vor dem Urteil kein Zweifel, geschäftlich bedingter Beitrag für Mietwagen hin oder her, noch dazu weil sich Tichy in der Zwischenüberschrift explizit eben auf diejenigen bezieht, die angeblich deshalb nicht zahlen wollen, weil sie das Angebot des ÖR nicht in Anspruch nehmen. Das wurde jedoch im Urteil unabhängig vom Verwursten privat-geschäftlich erneut bestätigt.
Der Rest wie Werbeeinnahmen etcpp. ist alter Wein in ebenso alten Schläuchen.
Wenn man das nämlich schon heranzieht, dann sollte auch erwähnt werden, dass sich die Privaten HD extra bezahlen lassen und die Werbeeinnahmen neben Teleshopping, Abo und Streaming nur ein Teil der Einnahmen sind. Vergleicht man Sendeanteile und Einnahmen, relativiert sich das Bild wieder.
http://www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/deutsche-fernsehgeschichte-in-ost-und-west/245881/finanzierung-des-fernsehens
Was das argumentatorische Vermengen der Beiträge eines Unternehmens mit denen privater Personen zu tun hat, checke ich nicht.
Ich erklär's Dir:
In Unternehmen wird gearbeitet. Bis auf ein paar Ausnahmen ist TV gucken oder Radio hören nicht nur unüblich sondern sogar kontraproduktiv (und daher verboten).
Unternehmen, die keine Gebühren zahlen wollen, konnten das bisher sehr leicht erreichen, in dem sie keine Empafngsgeräte betrieben haben.
Diesen Unternehmen wird jetzt (völlig willkürlich) eine Gebühr abverlangt, die nichts mit dem eigentlichen Geschäftsbetrieb zu tun hat. Es ist logisch, dass diese Unternehmen sich gegen diese Mehrkosten wehren.
Aber es kommt noch schlimmer: Selbst wenn im Unternehmen Radio oder TV konsumiert werden würde, ist dieser Konsum bereits von den Angestellten des Unternehmens mit ihrer "Wohnungsgebühr" bezahlt worden. Die Gebühr jetzt nochmal vom Unternehmen zu verlangen, bedeutet eine Mehrfachzahlung.
Wenn ich mit dem privat nutzbaren Firmenwagen auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz parke, muss ich auch nur einmal einen Parkschein bezahlen. Oder hältst Du es für gerechtfertigt, dass mein Arbeitgeber diese Parkgebühr dann auch nochmal zahlen soll?
denn am Ende dieser Kette braucht Sixt keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil die Nutzer der Mietwagen das ja ohnehin schon getan haben?
Genau so wäre es richtig.
Und Leihwagen sind ja nur deswegen hier das prominente Thema, weil Sixt in diesem Verfahren beteiligt war. Die Gebühr bezahlst Du aber auch, wenn Du in einem Laden etwas einkaufst, wenn Du in einem Restaurant sitzt, wenn Du in einem Hotel überhachtest u.u.u.
Jeder (Privatmensch) zahlt mehrfach täglich diese Gebühr, weil er überall die Mehrkosten aufgebrummt bekommt, die die Unternehmen bezahlen müssen, deren Dienstleistung man in Anspruch nimmt.
Ansonsten müsste Sixt genau aufschlüsseln, wie hoch der Aufschlag wegen des Beitrags tatsächlich ist und dem Kunden dann eben genau diesen erlassen, wenn er ein Auto ohne Radio mietet.
Der Beitrag ist ja gerade unabhängig vom Empfangsgerät. Es macht also gar keinen Unterschied, ob ein Radio im Auto verbaut ist oder nicht.
Wenn man das nämlich schon heranzieht, dann sollte auch erwähnt werden, dass sich die Privaten HD extra bezahlen lassen
Völlig irrelevant. Im Gegensatz zum ör Rundfunk wird niemand gezwungen, die HD-Gebühr an die Privaten abzudrücken.
Aber es kommt noch schlimmer: Selbst wenn im Unternehmen Radio oder TV konsumiert werden würde, ist dieser Konsum bereits von den Angestellten des Unternehmens mit ihrer "Wohnungsgebühr" bezahlt worden. Die Gebühr jetzt nochmal vom Unternehmen zu verlangen, bedeutet eine Mehrfachzahlung.
Man kann das auch anders betrachten: Die Zahlung der Beiträge wird auf natürliche Personen und Unternehmen Verteilt. Es findet eine Anteilige Zahlung statt. Ich habe nun keine Zahlen recherchiert, aber wenn aktuell 25% der Rundfunkbeiträge durch Unternehmen gezahlt werden, dann müssen natürliche Personen bei Wegfall dieser Zahlungen plötzlich 1/3 mehr zahlen. Dann wäre das Geschrei auf jeden Fall groß und die Menschen würden sich darüber beschweren, dass sie für "reiche" ausländische Hotelbesucher und Mietwagennutzer mit zahlen sollen.
Kurz gesagt ist ein Radio in Leihfahrzeugen ein Kriterium, welches entweder den Mietpreis steigert oder eben ohne ein solches wäre es kaum zu vermieten.
Das neue Gebührenmodell soll sich aber gerade nicht auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten beziehen.
Es ist vollkommen absurd (und grundgesetzwidrig), bei Leihwagen die Gebühr mit einem vorhandenen Empfangsgerät zu begründen und bei Wohnungen genau auf dieses Kriterium zu verzichten. Diese Argumentation des BVerfG hält einer Prüfung durch ein ernsthaftes Gericht in keinem Falle stand!
Und nochmal: der Leihwagenbenutzer hat die Gebühr bereits wegen seiner Wohnung bezahlt. Warum soll er sie in Form einer erhöhten Leihwagenmiete ein weiteres Mal bezahlen?
Auf ersteres bezieht sich nämlich der "Wirklichkeitsmaßstab", nach welchem die Wohnung als wahrscheinlichste Bezugsgrösse angenommen wird
Auch das ist natürlich purer Unsinn: Das neue Gebührenmodell wurde geschaffen, weil immer mehr "Empfangsgeräte" genutzt werden, die die Nutzung in der Wohnung gerade nicht voraussetzen sondern die eben mobil genutzt werden.
Es ist Unsinn, die mobile Nutzung von Medien an die Wohnung zu koppeln, wie es vor 50 Jahren bei stationären Röhrengeräten eben nicht anders möglich war.
Der Bezug auf die Wohnung bedeutet konkret: Jemand, der keine Wohnung hat, muss auch nicht bezahlen. Auch wenn er 1000 Empfangsgeräte gleichzeitig betreibt.
Also kann der Verfasser des Artikels in der Welt durchaus als Mietmaul gesehen werden.
Mir ist der Verfasser des Artikels völlig egal. Fakt ist, dass das Gericht Rechtsbeugung begeht und es müsste eigentlich mal geprüft werden, welche tiefere Motivation dahinter steht. Dass dafür familiäre Verpflichtungen eines Richters allein der Grund sein sollen, kann ich nicht so recht glauben.
Es ist vollkommen absurd (und grundgesetzwidrig), bei Leihwagen die Gebühr mit einem vorhandenen Empfangsgerät zu begründen und bei Wohnungen genau auf dieses Kriterium zu verzichten.
Du kennst den Unterschied zwischen privat und geschäftlich schon und weisst auch, dass die Unternehmen nicht den vollen Beitrag löhnen, sondern Staffelpreise haben?
Angesichts der Mietwagenpreise dürften sich die 5,99€ im Monat oder 20 Cent pro Tag pro Fahrzeug verschmerzen lassen.
https://handwerk-owl.de/media/1395837598_rundfunkbeitrag_und_handwerk_ab_2013.pdf
Wieviele private und wieviele geschäftliche Nutzer von Mietwagen gibt es? Letztere setzen die Karre eh von der Steuer ab und die paar Hanseln, die gemessen an den gesamten Beitragszahlern der Bundesrepublik einmal im halben Leben wirklich privat einen Mietwagen nehmen, machen das Kraut dann nicht fett. Was Du dort herausrechnen müsstest, liegt vermutlich im Cent-Bereich und macht Sixt nicht reicher und nicht ärmer.
Es ist Unsinn, die mobile Nutzung von Medien an die Wohnung zu koppeln, wie es vor 50 Jahren bei stationären Röhrengeräten eben nicht anders möglich war.
Anhand welchen Kriteriums würdest Du den Beitrag erheben?
Aus meiner Sicht ist der Bezug zur Wohnung nicht der schlechteste; allemal besser als bei drei erwerbstätigen Kindern über 18 Jahren, die im elterlichen Haushalt, viermal den Beitrag zu blechen, wie es früher war.
Der Bezug auf die Wohnung bedeutet konkret: Jemand, der keine Wohnung hat, muss auch nicht bezahlen. Auch wenn er 1000 Empfangsgeräte gleichzeitig betreibt.
Das sind dann die Obdachlosen, die da mit 1000 Empfangsmöglichkeiten herumziehen? Sonst darfst Du mir gerne jemanden zeigen, der nur um des Nichtzahlens Willen auf die Wohnung verzichtet - so ein Blödsinn.
Diese Argumentation des BVerfG hält einer Prüfung durch ein ernsthaftes Gericht in keinem Falle stand!
Das BVerfG ist also kein "ernsthaftes" Gericht und welches sollte dann diese Prüfung durchführen?
Mir ist der Verfasser des Artikels völlig egal.
Mir nicht, weil bei diesem wie bei etlichen anderen Themen nur zu oft die Einflussnahme im eigenen Sinne zu offensichtlich ist.
Fakt ist, dass das Gericht Rechtsbeugung begeht und es müsste eigentlich mal geprüft werden, welche tiefere Motivation dahinter steht.
Dann hast Du sicher hieb- und stichfeste Beweise so richtig mit Quellen und so, dass hier Recht gebeugt wurde und dieses "Fakt" ist? Sonst ist es nämlich erst einmal nur eine Behauptung. Geurteilt hat nicht nur ein, sondern mehrere Richter - um genau zu sein 8, die alle namentlich im Urteil erwähnt werden.
Du kennst den Unterschied zwischen privat und geschäftlich schon und weisst auch, dass die Unternehmen nicht den vollen Beitrag löhnen, sondern Staffelpreise haben?
Ja. Aber natürlich bezahlen die Kunden die Zeche. Und das sind (oft) Privatleute.
Angesichts der Mietwagenpreise dürften sich die 5,99€ im Monat oder 20 Cent pro Tag pro Fahrzeug verschmerzen lassen.
Bei 8 Mrd. € Beträgen düfte sich eine Einsparung von 2 bis 3 Mrd. auch verschmerzen lassen. Aber das kann kein Kriterium für die Grundgesetzkonformität sein.
Wieviele private und wieviele geschäftliche Nutzer von Mietwagen gibt es? Letztere setzen die Karre eh von der Steuer ab
Und das zahlt natürlich der Steuerzahler. Plötzlich wird ein Beitrag, der ums Verrecken keine Steuer sein darf oder sein soll doch wieder steuerlich relevant!
Anhand welchen Kriteriums würdest Du den Beitrag erheben?
Natürlich personenbezogen (denn nur Personen nutzen den Rundfunk und nicht Wohnungen) und dann natürlich auch einkommensbezogen.
Sonst darfst Du mir gerne jemanden zeigen, der nur um des Nichtzahlens Willen auf die Wohnung verzichtet - so ein Blödsinn.
Der Blödsinn ist die Berechnungsgrundlage des Beitrags. Ich habe nicht behauptet, dass es diese Leute gibt. Aber die Wohnung nutzt keinen Rundfunk, das machen die Menschen.
Das BVerfG ist also kein "ernsthaftes" Gericht
Es hat sich mit dieser Enstcheidung natürlich komplett disqualifiziert.
So kann man auch wunderbar immer mehr Leuten das Vertrauen in den Rechtsstaat verleiden... Warum sich gerade das BVerfG an diesen in den letzten Jahren sehr verbreiteten Aktionen beteiligt, wird man wahrscheinlich nie erfahren. Gründe werden die Richter sicher haben, ich denke nicht, dass die grundlos handeln.
Dann hast Du sicher hieb- und stichfeste Beweise so richtig mit Quellen und so, dass hier Recht gebeugt wurde und dieses "Fakt" ist?
Die Entscheidung ist in sich widersprüchlich. Dass bei ein und dem selben Sachverhalt (Mehrfachzahlung) mal ein Riegel vorgeschoben wird und mal nicht, ist pure Willkür.
(Ich distanziere micht jetzt ganz ausdrücklich von der gelegentlich zu lesenden Behauptung, dass diese Willkür wahrscheinlich nur deswegen so angewandt wurde, weil Richter eher Zweitwohnungsnutzer als Unternehmer sind.)
Gruß, mawe2
Ja. Aber natürlich bezahlen die Kunden die Zeche. Und das sind (oft) Privatleute.
Nö - weil als Pendant zum wohnungsbezogenen Beitrag die Betriebsstätte herangezogen wird. War aber inklusive der Beiträge für gewerblich genutzte Kfz im Grunde schon nach der alten Regelung so ähnlich und da hat sich keiner an der vermeintlichen Mehrfachnutzung hochgezogen. Die "Kunden" bezahlen an anderer Statt oft noch viel mehr "die Zeche" und haben erst recht keine Option, sich dagegen zu wehren.
Nach dem Rundfunkstaatsvertrag werden Dienstfahrzeuge übrigens nicht geräteabhängig berechnet, sondern weil das Kfz eine Raumeinheit aka Betriebsstätte aka Wohnung darstellt, die grundsätzlich einen Rundfunkempfang ermöglicht. Der Anteil von Kfz dürfte im Promillebereich liegen, die ohne Radio daherkommen.
Juristisch ist dadurch also der Gerätebezug als Beitragskriterium nach der alten Regelung hinfällig, was dann auch das angeblich Grundgesetzwidrige platzen lässt. Gelinde gesagt - so doof sind weder die Richter noch diejenigen, welche den Staatsvertrag erstellt haben.
Bei Mietwagen wrden die gesamten Mietkosten steuerlich veranlagt und nicht nur der Anteil für den Beitrag, sind wir wieder im Cent-Bereich. Stellt das Unternehmen selbst den Dienstwagen, dann wird eben dafür die Gebühr fällig. Üblicherweise fiele das dann weg, wenn der Privat-PKW gewerblich genutzt wird oder über das Unternehmen bezogen wird. Dann zahlt nämlich der Nutzer den Zweitbeitrag und macht den dann sicher ebenfalls steuerlich geltend, das erste von mehreren geschäftlich genutzten Kfz ist ohnehin beitragsfrei. Das soll übrigens gar nicht mal so selten sein und da dürfte je nach Unternehmen in gegenseitigem Einvernehmen die Variante genutzt werden, welche für beide Seiten am Ende günstiger ist.
https://www.gevestor.de/details/wann-wird-die-gez-gebuehr-fuer-firmenfahrzeuge-faellig-791945.html
https://www.betriebsausgabe.de/gez-absetzen/
Was den Rest betrifft so mit auf Arbeit Radio hören und wo das so stattfindet und im Supermarkt usw:
Nach meiner subjektiven Sicht gibt es nahezu kein Büro, keine Werkstatt oder was weiss ich, wo nicht irgendwo mindestens ein Radio dudelt und sei es nur im Pausenraum. In wievielen Firmen dürfte z.B. ebenfalls in gegenseitigem Einvernehmen die Fussball-WM auf dem PC gestreamt worden sein oder laufen tagtäglich "so nebenbei" Radio-Streams? Meines Erachtens ist der Anteil der Unternehmen auf jeden Fall geringer, in denen nichts empfangen wird. Da muss man schon bei der Realität bleiben und sich nicht Phantasiedinge aus den Fingern saugen.
Wenn Du im Supermarkt zwecks besserer=teurerer Kaufentscheidung berieselt wirst, kannst Du dann beim Personal den Sender bestimmen, der gespielt werden soll während der Zeit Deines Einkaufs, wenn es doch Deine Gebühren sind, die dort so verheizt werden? Dann kommt der nächste Kunde und will etwas anderes hören, weil es ja auch seine Gebühren sind. So ab 100 Männeken aufwärts stelle ich mir das recht interessant vor, zumindest sind die möglichen Sender dann in der Unterzahl und man kann wieder in mehrheitsfähige Entscheidungen abstimmen, was gespielt werden soll;-)
So btw. hast Du z.B. bei Kosten für Privat-TV keine Wahl, wenn Du diese per Mietvertrag mit der Gebühr für Kabel-TV an die Backe bekommst. Soll auch nicht sooo selten sein und ausser ausziehen bleiben Dir dann auch nicht viele Mittel.
Natürlich personenbezogen (denn nur Personen nutzen den Rundfunk und nicht Wohnungen) und dann natürlich auch einkommensbezogen.
Dann sind wir wieder bei der Variante mit den Kindern im eigenen Haushalt - die privaten Nutzer werden dann personen- und einkommensabhängig zur Kasse gebeten, wo jetzt pro Wohnung nur einmal der Beitrag fällig wird. Im gleichen Atemzug moserst Du über die ach so fürchterlichen Belastungen des "Steuerzahlers" im Cent-Bereich wegen der angenommenen Mehrfachzahlerei, wenn die Gebühr selber oder als Teil von Mietwagenkosten geltend gemacht wird (was ja ohnehin passiert - Beitrag hin oder her) - tolle Wurst! Und mit der Aussage, das Unternehmen für ihre Kfz nichts mehr bezahlen müssen, weil der Beitrag ja ohnehin schon über den privaten abgegolten ist, erweist Du dem ach so geschundenen Steuerzahler aber auch einen echten Bärendienst.
Währenddessen Unternehmen danach dann ebenfalls personenbezogen blechen und das einkommensabhängige Bezahlen irgendwann bei einer Kappungsgrenze aufhört. Gemessen an der Beschäftigtenzahl fahren die Unternehmen jetzt schon besser als früher und dann noch das. Da Unternehmen auch nicht pro Person dargestellt werden, sondern Körperschaften oder sonstwas sind, kann dann darüber ebenfalls gar kein Beitrag mehr erhoben werden oder wie darf das verstanden werden oder wie stellst Du Dir dann vor, auf welcher Grundlage die Rundfunkgebühr dort erhoben werden soll?
Die Firmen und die leidenden Reichen werden Dich angesichts solcher Aussagen als Rächer der Enterbten bejubeln und sicher irgendwann für das bunte Verliebtkreuz vorschlagen, die kommen vor lachen und Feiern unter´m Tisch gar nicht mehr hervor;-)
Ansonsten sehe ich im Sinne der Klage nicht, wo sich das Gericht jetzt komplett disqualifiziert haben soll, nur weil sie bis auf den Zweitwohnungsbeitrag die jetzige Form als verfassungskonform bestätigt haben.
Da geht mein Vertrauen in den vermeintlichen Rechtsstaat an ganz anderer Stelle flöten als ausgerechnet beim Rundfunkbeitrag...
Dann sind wir wieder bei der Variante mit den Kindern im eigenen Haushalt - die privaten Nutzer werden dann personen- und einkommensabhängig zur Kasse gebeten, wo jetzt pro Wohnung nur einmal der Beitrag fällig wird.
Wenn die Kinder ein eigenes Einommen haben, sollen sie auch die Gebühr zahlen. Warum denn nicht?
Natürlich könnte man die Standardgebühr dann senken.
Aner dass (z.B.) 5 Leute genau so viel zahlen wie einer alleine ist ungerecht.
Währenddessen Unternehmen danach dann ebenfalls personenbezogen blechen und das einkommensabhängige Bezahlen irgendwann bei einer Kappungsgrenze aufhört.
Unternehmen müssen generell von den Gebühren befreit werden denn dort arbeiten ja schon Leute, die die Gebühren bereits als Person bezahlen müssen. Wo sie dann die Leistungen (Radio & TV) nutzen, ist doch völlig egal.
Gemessen an der Beschäftigtenzahl fahren die Unternehmen jetzt schon besser als früher und dann noch das.
Nein. Unternehmen ohne Empfangsgeräte mussten bisher gar nichts bezahlen.
Bei der Arbeit Radio hören oder TV schauen ist die absolute Ausnahme und nur in Unternehmen möglich, wo die Leute entweder nix zu tun haben oder sich auf nichts konzentrieren müssen. Die Unternehmen, die ich kenne, arbeiten i.d.R. und dort wird kein Radio gehört.
Hörst Du während Deiner Arbeit Radio oder schaust Fußball?
Gruß, mawe2
Hörst Du während Deiner Arbeit Radio oder schaust Fußball?
Radiohören ist bei uns im Büro erlaubt und wird auch gemacht, ob ich persönlich das dann tue oder nicht, weil´s nervt oder nicht interessiert, ist dafür unerheblich.
Nochmals - aus meiner subjektiven Sicht ist die Wahrscheinlichkeit um Einiges höher, dass an vielen oder von mir aus auch meisten Arbeitsplätzen irgendwie Medien konsumiert werden als umgekehrt. Das ist einfach Usus.
Unternehmen ohne Empfangsgeräte mussten bisher gar nichts bezahlen.
Du schrubtest doch selbst, das die Geräteabhängigkeit Murks ist und abgeschafft gehört. Wieviele Unternehmen ohne Empfangsgeräte gab es da eigentlich tatsächlich? Da die Möglichkeiten des Empfangens mittlerweile sehr vielfältig sind und praktisch ein Unternehmen ohne PC z.B. nicht mehr denkbar ist, wird es schwierig mit dem Nichtempfang und dessen Nachweis. Steht übrigens auch so drin, dass nicht das Nutzen an sich relavant ist, sondern die Möglichkeit dazu.
https://kef-online.de/de/service/entwicklung-der-rundfunkfinanzierung/
Unternehmen müssen generell von den Gebühren befreit werden denn dort arbeiten ja schon Leute, die die Gebühren bereits als Person bezahlen müssen. Wo sie dann die Leistungen (Radio & TV) nutzen, ist doch völlig egal.
Aber sonst stimmen die Werte noch? Gibt´s dann die eingesparten Gebühren als Gehaltserhöhung oder wie? Die Firmen drücken oft genug ihre Beschäftigten so schon an die Wand ohne Ende und jetzt sollen sie nach Deiner Sicht mit ihrem privaten Beitrag noch die Auslagen der Firmen für den Empfang mit blechen, weil die ohnehin schon bezahlt haben?
Und dann wird angeblich in den überwiegenden Teilen der Unternehmen doch sowieso nichts gehört und gesehen, weil echte Arbeiter gar keine Zeit haben dazu. Oder laufen dann die ehemaligen Drücker von der GEZ in so einem Fall dann durch sämtliche Unternehmen Deutschlands und kontrollieren, dass sich dort bundesweit keine Empfangsgeräte mehr befinden, die ein Zahlen rechtfertigen?
"Hey Leute - wir werfen die PC aus dem Fenster und berechnen die Bilanzen wieder mit dem Abakus, sonst müssen wir Rundfunkgebühren zahlen, die ihr Beschäftigten doch ohnehin schon privat für uns abdrückt, damit ihr auf Arbeit nicht empfangen könnt!"
Hauptsache die Familien mit Kindern drücken ab, die armen Unternehmen, welche uns dagegen täglich mit neuen Botschaften über entlassene Arbeiter, vorsätzlich manipulierte Kfz, Steuerermässigungen, Subventionen oder mit anderem Pfusch beglücken und betrügen und dadurch dem gemeinen Steuerzahler viel mehr auf der Tasche liegen als die fiktiven paar Cent Mehrkosten bei privatem Nutzen eines Mietwagens, kommen beitragsfrei davon. Langsam wird´s wirklich nur noch albern...
aus meiner subjektiven Sicht ist die Wahrscheinlichkeit um Einiges höher, dass an vielen oder von mir aus auch meisten Arbeitsplätzen irgendwie Medien konsumiert werden als umgekehrt
Einigen wir uns vielleicht darauf: Selbst wenn das Radiohören vom Arbeitgeber nicht verboten wird, so ist es doch in den seltensten Fällen beruflich nötig.
Mit Ausnahme von bestimmten Medienberufen dürfte es kaum berufliche Tätigkeiten geben, wo der Konsum von Rundfunk anderen als den privaten Interessen der Mitarbeiter dient. Und privat haben sie das ja auch schon bezahlt, somit ist doch alles OK.
Oder kennst Du Berufe, für deren Ausübung es unbedingt nötig ist, dass der Angestellte regelmäßig und vollständig das Radioprogramm von Sender XYZ konsumiert, um seine beruflichen Aufgaben ordentlich erfüllen zu können?
Nicht OK ist, Unternehmen zur Zahlung zu verpflichten, nur weil die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu konsumieren obwohl der Konsum von Rundfunk für das betreffende Unternehmen absolut irrelevant (und sogar kontraproduktiv) ist.
Du schrubtest doch selbst, das die Geräteabhängigkeit Murks ist und abgeschafft gehört.
Wo genau schrieb ich das?
Murks ist, Radioprogramme im Internet zu verbreiten nur um gewöhnliche Arbeitsmittel (den PC nämlich) plötzlich als Empfangsgerät gebührenpflichtig zu machen. Damit hat die ganze Kacke doch angefangen.
Es muss Möglichkeiten geben, auf Rundfunk verzichten zu können und die Gebühr nicht zahlen zu müssen.
Wenn man diese Möglichkeiten nicht schaffen will, sollte wenigstens die Beitragsgestaltung gerecht sein.
Beides ist nicht der Fall.
Und niemand von den Verantwortlichen will begründen, warum das so sein soll.
Hi!
Hörst Du während Deiner Arbeit Radio oder schaust Fußball?
Ja.
Radio hören ist doch fast in jedem Büro normal. Früher musste man als Arbeitnehmer dann Noch einmal Radio anmelden. Heute trägt das der Arbeitgeber. Kann man drüber streiten, ob und wie sinnvoll das ist. Ich teile die Meinung, dass Unternehmen frei gestellt sein sollten, da die Arbeitnehmer bereirs für ihre Wohnung zahlen.
Fußballschauen war bei meinem Arbeitgeber möglich. Es wurde ein eigener Fernsehraum für xie Spiele der deutschen Mannschaft eingerichtet. Wer das in Anspruch nehmen wollte, musste sich ausstempeln.
Wer das in Anspruch nehmen wollte, musste sich ausstempeln.
Dann machst Du es also in Deiner Freizeit. Somit ist es ein privates Vergnügen und das hast Du natürlich auch mit Deiner privaten Rundfunkgebühr schon bezahlt.
Hi!
Mir ging es darum zu widersprechen, dass man in einen zweit-oder drittklassigem Unternehmen - kurz vor der Pleite - arbeitet ("wo die Leute nicht zu tun haben"), wenn es erlaubt ist Rundfunk zu hören oder gar ermöglicht wird Fußball zu schauen.
Die Diskussion über die Rundfunkgebühren hier auf Nickles.de ist amüsant und erfreulich hart am Wahnsinn.
Ich hab die aktuelle Gebühr hier auf Nickles.de erfunden und ihr habt euch darüber lustig gemacht. Dann kam sie und alle flippen aus. Jetzt müsst ihr damit leben.
Natürlich habt ihr meinen Segen dickköpfig darüber zu diskutieren und keinen Millimeter von eurem jeweiligen Standpunkt abzuweichen. Gerne auch solange bis ein buntes Einhorn platzt. Also lasst euch nicht stören. Ich greife nur regulierend ein, wenn die Argumente in die falsche Richtung austeilen.
Bis dann
Andreas
Aner dass (z.B.) 5 Leute genau so viel zahlen wie einer alleine ist ungerecht.
Dann ist die in der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehene Familienversicherung auch ungerecht.
(Da zahlt einer alleine u.U. sogar noch wesentlich mehr als eine ganze Familie mit mehr als 5 Personen)
Leute mit eigenem Einkommen sind i.d.R. nicht familienversichert.
Kinder bis 25 Jahre wären familienversichert, wenn sie "nur" einen Minijob mit 450 EUR haben oder als Werksstudent tätig sind. In der Vergangenheit mussten diese für Rundfunk zahlen…
Kinder bis 25 Jahre ... familienversichert
Die Altersgrenze ist nicht ganz korrekt zitiert:
Nach § 10 SGB V ist die Grenze für Kinder, soweit sie nicht in (Erst-)Ausbildung oder freiwilligem soz., ökol. Jahr, Freiwilligendienste u.a. oder behindert sind, 23 Jahre.
Das nur zur Korrektur.
Es gehört gar nicht zu einer Diskussion um die als "Beitrag" umdeklarierten Rundfunk- und Fernsehgebühren.
Mal abgesehen von den ideologischen Vorbehalten:
Siehst Du an der Argumentation in dem verlinkten WELT-Artikel irgendwelche juristischen Fehler?
Ist die Argumentation des Gerichtes, Mehrfachzahlungen bei Zweitwohnungen zwar abzulehnen, alle anderen Mehrfachzahlungen aber unter Heranziehung einer "Ersatzwirklichkeit" abzusegnen, juristisch OK?
Gruß, mawe2
Ja, ist es, weil das BVerfG so entschieden hat.
Was für eine inhaltsleere Behauptung.
Warten wir mal die Entscheidung des EuGH ab.
Und selbst wenn der rechtswidrig urteilen würde, wäre es trotzdem rechtswidrig!
Für den Fortbestand des ör Rundfunks ist diese Form der alternativen Rechtssprechung jedenfalls Gift!
Form der alternativen Rechtssprechung
JA - wenn man dabei einbezieht, dass Ferdinand Kirchhof dieses derzeit letzte Urteil im Verfassungsgericht mitgetragen hat, für das sein älterer Bruder Paul Kirchhof 2010 in einem Traktat für die ARD die geistigen Grundlagen hergeleitet hat - statt Gebühr für erbrachte Leistungen werden Beiträge für irgendeine Bereitstellung von Leistungen erhoben.
Egal, ob jemand die überhaupt nutzen kann oder will. Fünfundachtzig Seiten Rechtskauderwelsch, damit es auch jeder nicht oder nicht jeder versteht.
Ob es weiterhin Rechtsklagen dagegen gibt?
Ob es weiterhin Rechtsklagen dagegen gibt?
Es ist noch ein Verfahren am EuGH anhängig. Schauen wir mal, ob die Einflußnahme der Rundfunkanstalten und ihrer Gutachter auch bis nach Luxemburg reicht.
ein Verfahren am EuGH
Das dauert doch schon fast ein ganzes Jahr und ... und wird noch mehr.
Da habe ich nicht viel Hoffnung, weil es Gebühren für ÖR in einigen Ländern Europas gibt und in anderen nicht.
Damit wird dieses Forum doch eigentlich überflüssig? ;-p
Ersatzwirklichkeit, wieder ein neues Wort gelernt.
Hat fast soviel Charme wie das Wort "situationselastisch".