für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Der Beitrag wäre gerecht, wenn er personen- und einkommensbezogen wäre.
Das wollen die Verantwortlichen aber so nicht realisieren, sie wollen eine ungerechte Lösung.
Das BVerfG verbietet jetzt eine spezielle ungerechte Komponente bei gleichzeitiger Beibehaltung aller anderen ungerechten Komponenten.
Das ist nicht nachvollziehbar.
Solche Urteile stärken die Tendenzen, die eine vollständige Abschaffung des ör. Rundfunks fordern. Die Richter müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie dabei mitwirken.