für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Und wieder eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe
für die Rundfunkbeitragsgegner
Vor allem ist es eine schallende Ohrfeige für die Rundfunkbeitragszahler!
Für die Beitragsgegner ist das Urteil sowieso egal: Wer nicht zahlt, zahlt dann auch zukünftig nicht.
Aber für die, die durchaus bereit sind, einen gerechten Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, ist es ein kaum nachvollziehbares Fehlurteil.
Man fragt sich, an welcher Stelle im Grundgesetz schreiende Ungerechtigkeiten wie diese Form der Beitragsgestaltung explizit toleriert werden, dass sie jetzt als grundgesetzkonform durchgehen können?
Ich bin schon gespannt, was der EuGH dazu sagen wird.