für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
Ich finde, Tichy hat es in diesem Artikel gut auf den Punkt gebracht, indem er schreibt, dass die Richter anerkennen, dass, wer in einer Wohnung schaut, ARD und ZDF nicht gleichzeitig in der Zweitwohnung schauen kann und der Widerspruch darin besteht, dass das nicht gelten soll, wenn er in einem Auto von Sixt sitzt. Außerdem ist ja zu berücksichtigen, dass der Autovermieter die Mehrkosten durch den Rundfunkbeiterag letztlich auf den Endkunden abwälzt.