für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
für die Rundfunkbeitragsgegner:
Lediglich die - tendenziell ohnehin am Hungertuch nagenden - Zweitwohnungsbesitzer werden zukünftig etwas entlastet.
In dem Urteil ging es nirgendwo um die Frage, ob ör Rundfunk abgeschafft werden soll, ob er besser ist als privater Rundfunk, ob er irgendwelchen theoretischen Qualitätsansprüchen genügt oder ob der Beitrag zu hoch ist.
Es ging nur um unterschiedliche Formen der Mehrfachzahlung.
Warum das Gericht die Mehrfachzahlung bei Zweitwohnungen ablehnt, alle anderen Mehrfachzahlungen aber unangetastet lässt, ist einfach nicht nachvollziehbar.
Und wenn ein Gericht ( i.Ü. das höchste, das wir in D haben !! ) eine "Ersatzwirklichkeit" als Begründung für diese Mehrfachzahlungen herbeifabuliert, dann muss man sich als Beitragszahler (, der eigentlich für die Beibehaltung des ör Rundfunks ist, ) schlichtweg nur verarscht vorkommen!
Wenn ich mit einem Mietwagen von meiner Wohnung losfahre, in einer anderen Stadt ein Hotelzimmer beziehe und dann abends noch in ein Restaurant gehe, habe ich an diesem Tag schon mindestens vier Mal die Rundfunkgebühr bezahlt. Das ist absurd.
Selbst wenn ich pausenlos dabei Radio hören würde, muss doch die einmalige Bezahlung reichen.
Die Ersatzwirklichkeit der Richter hat mit der echten Wirklichkeit (also der wirklichen Wirklichkeit) absolut nichts zu tun. Und nur darum ging es in dem Welt.de-Beitrag.
Gruß, mawe2