Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich habe sofort den Löschungsantrag gestellt, aber da haben wohl einige Seilschaften gegriffen!
Du meinst, peterson hätte einen Stein im Brett bei den VIPs? Auch ein interessanter Ansatz.
Komisch, warum muss man immer alles auf die persönliche Ebene schieben?
CU
Olaf
Du meinst, peterson hätte einen Stein im Brett bei den VIPs? Auch ein interessanter Ansatz.
Komisch, warum muss man immer alles auf die persönliche Ebene schieben?
CU
Olaf