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Wie leicht kann man bei epay Händler austricksen?

peterson / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Man kaufe bei einem Händler ein.

Man bezahle mit PainPal.

Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.

Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.

Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.


Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.

peterson Olaf19 „Wieder was gelernt... die Vokabel Verkäuferschutz lese ich hier zum ersten Mal,...“
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Das Problem ist eigentlich, dass ePay und PainPal zwar unter einem Dach sind, aber von den AGB her nicht zusammen passen.

Bei ePay kann ich eine andere Lieferadresse angeben, zB. wenn ich was verschenke.

Der Verkäufer darf die Teile aber nur an die Adresse schicken, die der Käufer bei PainPal angegeben hat.
Wenn es jetzt Probleme gibt, dann muss der Verkäufer nachweisen, dass es an diese Adresse geschickt wurde.
Ist das nicht der Fall, dann nimmt PainPal ihm im Streitfall einfach die Kohle weg und er hat Pech. Keine Ware und kein Geld.

War der Verkäufer so schlau und hat die Kohle bei PainPal abgeräumt, dann hat halt der Käufer Pech. Keine Geld mehr = kein Kundenschutz.

PainPal wird NIE Geld ausgeben.

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Und genau das ist die Problematik bei Auslandsgeschäften.
In DE wird es weniger Probleme geben, weil durch versicherten Versand ja der Spediteur bei Verlust haftet.


Hi trilliput peterson