Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wer auch immer das gestern was - ich war es nicht, ich habe gestern bloß den Nadelstich gegen Lutz' Ernsthaftigkeit getätigt.
Aber jetzt tue ich selber mal auf ernst und muss ich dir widersprechen. Streng genommen ist das mit den Aufklebern ungefähr gleich schwerwiegend, wie das Erschleichen von Leistungen.
DHL oder Hermes übergeben dir unentgeltlich die Aufkleber/Druckbögen, damit du Ihre kostenpflichtige Dienste in Anspruch nimmst. Tust du aber nicht immer, wie ich auch. Somit haben wird einen klaren Verstoß gegen die vom Anbieter gedachte Regeln und zweckentfremdete Nutzung der zur Verfügung gestellten (nicht geschenkten) Materialien.
Wenn man sogar das Recht hat, privat getätigte Geschenke zu widerrufen, falls kein angemessenes Entgegenkommen zu verzeichnen ist, dann durfte das bei den Aufklebern noch deutlich klarer sein, hier ist ja die persönliche Note ausgeschlossen.
Somit sind wir so was wie Diebe. Das kratzt aber einen notorischen Raser, Falschparker, Schnorrer etc. nicht gerade sehr ;-P