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Wie leicht kann man bei epay Händler austricksen?

peterson / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Man kaufe bei einem Händler ein.

Man bezahle mit PainPal.

Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.

Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.

Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.


Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.

Hi trilliput peterson
trilliput peterson „Hmmm. Wenn ich mich auf Deine Seite vom Tisch setze, dann hast Du natürlich...“
Optionen

Naja, wir reden hier zwar um nichts ;), aber:

Luftpolsterumschläge bekommst du ja in der Regel mit der Ware. In der Regel kannst du davon ausgehen, dass die Verpackung dir mitverkauft wurde,bei den Gewerblichen sogar oft gesondert ausgewiesen oder ein Teil der Versandpauschale ("Verpackung und Versand").

Die Aufkleber werden aber mit einem bestimmten Ziel ausgelegt, nicht zum Zerschneiden und auch nicht zum Tapezieren der Stadtbahnfenster. Ich erkenne jedenfalls einen Unterschied. :D

Gleiche Masche, andere Ware: Du bekommst bei Fast-Food-Läden oft Frischetücher etc. aufs Tablett, auch wenn du sie vielleicht nicht haben willst, die sind aber mitverkauft und die kannst du auch in die Tasche stecken.

Aber wenn du zum Tresen gehst und den Strohhalm- oder Serviettenspender plünderst, um den Kram zu hause zu benutzen, dann ist es wohl kaum im Sinne des Erfinders. Erkennst du die Parallelen?