Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Solche Tipps mit den kostenlosen Hermes-Aufklebern darfst Du hier nicht geben.
Und wer soll mir das verbieten? ;-P
Ansonsten, so wie dein Smiley, so hat auch das Gesicht des Postangestellten am Schalter auch ausgesehen, als er das blaue Schimmern der Hermes-Logos auf den Aufklebern sah.
Aber gesagt hat er nix.
Ich schneide ja auch die Adressaufkleber aus den DHL-Scheinen aus und klebe sie auf die Rücksendeumschläge, die mit diversen Kreditangeboten und GEZ-Anmeldeaufforderungen eintrödeln.
Ich kaufe doch keine Umschläge ;-))))
Und wer soll mir das verbieten? ;-P
Ansonsten, so wie dein Smiley, so hat auch das Gesicht des Postangestellten am Schalter auch ausgesehen, als er das blaue Schimmern der Hermes-Logos auf den Aufklebern sah.
Aber gesagt hat er nix.
Ich schneide ja auch die Adressaufkleber aus den DHL-Scheinen aus und klebe sie auf die Rücksendeumschläge, die mit diversen Kreditangeboten und GEZ-Anmeldeaufforderungen eintrödeln.
Ich kaufe doch keine Umschläge ;-))))