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Wie leicht kann man bei epay Händler austricksen?

peterson / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Man kaufe bei einem Händler ein.

Man bezahle mit PainPal.

Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.

Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.

Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.


Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.

Hi trilliput peterson
trilliput Olaf19 „ Mmh, die Betonung liegt aber immer noch auf wenig... fast 1 Euro teurer und...“
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Nee, lass mal, ich finde das selbst Käse, gerade angesichts der Hermes-Löhne. Habe das auch nur einmal gemacht, als ich ganz schnell zwei Duzend Pakete beschriften sollte. Aber machbar isses.

Normaleweise drucke ich auf das Blanko-Papier oder komme mit Muster-Klebebögen aus.

Eigene Adressen schneide ich übrigens gerne aus den Retoure-Aufklebern raus, die kann man schön auf die Umschläge tun.