Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
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Nee, lass mal, ich finde das selbst Käse, gerade angesichts der Hermes-Löhne. Habe das auch nur einmal gemacht, als ich ganz schnell zwei Duzend Pakete beschriften sollte. Aber machbar isses.
Normaleweise drucke ich auf das Blanko-Papier oder komme mit Muster-Klebebögen aus.
Eigene Adressen schneide ich übrigens gerne aus den Retoure-Aufklebern raus, die kann man schön auf die Umschläge tun.