Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich kann dir da so nicht zustimmen.
Also hier ein Rezept in der Art von einem Kochbuch. man nehme usw., hier einfach rein zustellen, eine ganz klare Anleitung wie es funktioniert darzustellen und dann das Mäntelchen der Aufklärung darüber zu hängen, ist mit meinem Rechtsempfinden so nicht zu vereinbaren.
Wenn ich schreibe, dass Bomben zerstörerisch sind, muss ich ja nicht dazu schreiben, wie sie gebaut werden!
Ich habe sofort den Löschungsantrag gestellt, aber da haben wohl einige Seilschaften gegriffen!
Na gut, es es ist ja dann noch zu einem genialem Sparbrötchenthread ausgewachsen, wobei ich da einen tollen Tipp hätte, doch alle Briefe auch noch zu sammeln, diese gut auszukochen und den Sud als Kleber zu verwenden!
Sorry, aber wohl einer der schlechtesten Threads, die ich in all den Jahren hier gelesen habe.
Den Rest erspare ich mir, ich denke jedenfalls da anders..
Gruß
luttyy