Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hmmm.
Wenn ich mich auf Deine Seite vom Tisch setze, dann hast Du natürlich Recht.
Aber wo fängt das an und wo hört das auf?
Ich schneide von den Paketaufklebern den gelben Rand ab und klebe es dann auf einen Luftpolsterumschlag und verschicke es als Waren- oder Büchersendung.
Die Post nimmt das ohne zu Zucken an und befördert es.
Allerdings könnte die Papierindustrie nun aufschreien, weil ich gebrauchte Luftpolsterumschläge benutze.
Darf man sie überhaupt zweimal benutzen? Darf man mit gebrauchten Bananenkartons was anderes verschicken?
Oh je oh je, ich bin nun in einer Zwangslage. ;O))