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Wie leicht kann man bei epay Händler austricksen?

peterson / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Man kaufe bei einem Händler ein.

Man bezahle mit PainPal.

Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.

Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.

Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.


Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.

Hi trilliput peterson
trilliput Olaf19 „Nee, mit Gutfinden meinte ich auch nicht die Zweckentfremdung zweckgebundener...“
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Dafür habe ich mir irgendwann mal bei Metro für einen Zehner einen Billigschredder geschnappt und über den Papierkorb geklemmt :)

Das Ding wird bals 10 Jahre und wird noch lange schreddern , bis die Kohlen am Motor alle sind.

Nebenbei lassen sich damit schöne Verpackungsschnipsel aus Werbebriefen herstellen.

P.S. Übrigens, früher hatte ich Lexmark und dann Canon, beide Hinterlader mit fast geradem Papierweg, damit konnte man bedenkenlos jeden Umschlag oder Aufkleber bedrucken, heute habe ich einen HP mit Duplex-Wender und dort kommen selbst einfache Postkarten nicht immer ohne Stau durch. Also, von wegen Fortschritt :(