Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
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Hab ich auch schon überlegt, mir einfach einen Shredder hier hinzustellen. Aber das war's mir dann doch nicht wert - mein Arbeitszimmer ist zugleich auch mein Wohnzimmer, hier steht und liegt schon genug Technikzeux rum. Jetzt noch so ein Extra-i.mer (*g*), das muss nicht sein.
Die Idee mit dem Verpackungskonfetti ist allerdings schon wieder sehr pfiffig und ein Argument dafür! Wenn du so weitermachst, holst du dir hier noch den Titel "Praktiker des Jahres" :-)
CU
Olaf