Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der Verkäufer darf die Teile aber nur an die Adresse schicken, die der Käufer bei PainPal angegeben hat.
Und eben diese Einschränkung wundert mich - nur weil die Zahlung über PayPal abgewickelt wird, darf man die Lieferadresse nicht ändern? Wenn die das so haben wollen, können sie das natürlich so festlegen, nur einen logischen Sinn ergibt das nicht.
Egal an welche Adresse ein Händler die Sachen schickt - das Problem des Nachweises bleibt ja das Gleiche.
Neuerdings bekommt man bei der DHL keine Durchschläge mit den kompletten Adressdaten mehr. Nur noch eine Art Kassenbon mit PLZ des Empfängers und handgeschriebenem Namen. Müsste man dann also jedes Mal extra fotokopieren, wenn man auf der sicheren Seite sein will.
CU
Olaf
Und eben diese Einschränkung wundert mich - nur weil die Zahlung über PayPal abgewickelt wird, darf man die Lieferadresse nicht ändern? Wenn die das so haben wollen, können sie das natürlich so festlegen, nur einen logischen Sinn ergibt das nicht.
Egal an welche Adresse ein Händler die Sachen schickt - das Problem des Nachweises bleibt ja das Gleiche.
Neuerdings bekommt man bei der DHL keine Durchschläge mit den kompletten Adressdaten mehr. Nur noch eine Art Kassenbon mit PLZ des Empfängers und handgeschriebenem Namen. Müsste man dann also jedes Mal extra fotokopieren, wenn man auf der sicheren Seite sein will.
CU
Olaf