Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Für mich ist das eine klare Anleitung zum Betrug!
Könnte man so sehen.
Mit dieser Sichtweise würde man dann aber alle "Aufklärer" der Beihilfe zum Betrug oder einer kriminiellen Handlung bezichtigen, die die Öffentlichkeit auf Sicherheitslücken aufmerksam machen:
Fachzeitschriften, CCC, diverse publizierende IT-Sicherheitsxperten, vielleicht sogar Michael Nickles.
mfg :)
Könnte man so sehen.
Mit dieser Sichtweise würde man dann aber alle "Aufklärer" der Beihilfe zum Betrug oder einer kriminiellen Handlung bezichtigen, die die Öffentlichkeit auf Sicherheitslücken aufmerksam machen:
Fachzeitschriften, CCC, diverse publizierende IT-Sicherheitsxperten, vielleicht sogar Michael Nickles.
mfg :)