Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nee, mit Gutfinden meinte ich auch nicht die Zweckentfremdung zweckgebundener Aufkleber, sondern dieses "alles Ausprobieren".
Das mit dem Ausschneiden der eigenen Adresse aus Retoure-Aufklebern ist aber wirklich eine hübsche Idee... allen Ernstes habe ich die Adressfelder bisher immer in kurze kleine Fetzen gerissen, damit nicht ständig meine komplette Privatadresse im Altpapier oder Müll herumliegt. Aber so wie du das machst, geht's auch!
Cheers
Olaf