Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der Wegfall des Schutzes gilt nur für Transaktionen in einer laufenden Ebay-Auktion. Ändert man vorher die Adresse bei PayPal, lässt sich die Ware ohne Weiteres an die nun geänderte Adresse verschicken.
Das ist der entscheidende Satz - auf diese Weise kommen dann doch noch alle zu ihrem Recht, d.h. der Kunde zur gewünschten Lieferadresse und PayPal zur Sicherheit vor Betrug.
THX für Auflkärung
Olaf
Das ist der entscheidende Satz - auf diese Weise kommen dann doch noch alle zu ihrem Recht, d.h. der Kunde zur gewünschten Lieferadresse und PayPal zur Sicherheit vor Betrug.
THX für Auflkärung
Olaf