Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Dann kannst Du auch Servietten ziehen und Strohhalme mopsen.
Steht ja nicht darn: Nur 1 Halm pro Person.
Klar, aber versuch das mit 50! Bei den DHL-Aufklebern geht es ja ;)
Steht ja nicht darn: Nur 1 Halm pro Person.
Klar, aber versuch das mit 50! Bei den DHL-Aufklebern geht es ja ;)