Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Naja, typisch für Nickles ist gerade, dass Dinge beim Namen genannt und nicht unter den Teppich gekehrt werden. Wenn es bezüglich des Tandems ebay/PayPal eine Art "Sicherheitslücke" bei der Lieferadresse gibt, sollte darüber schon informiert werden. Die Umgangsformen einzelner Teilnehmer oder der Stil ihrer Beiträge sind dann wieder ein anderes Kapitel.
Ansonsten müsste man auch Sicherheitslücken in Webanwendungen tunlichst verschweigen, sonst könnte ja einer kommen und sie ausnutzen. Stattdessen wird über solche Dinge informiert, und das finde ich eher gut.
Es gibt natürlich grenzwertige Geschichten, so etwa die mit dem Passwortknacker des legendären norwegischen Universitätsprofessors Per Nordahl... und auch hier neige ich eher dazu, den Link dahin zu setzen als dem User zu sagen "haste Pech gehabt".
CU
Olaf