Man kaufe bei einem Händler ein.
Man bezahle mit PainPal.
Man ändert in seinem ePay die Lieferadresse.
Bis hierher ist alles noch ePay-AGB-konform.
Wenn nun der Händler an die Lieferadresse schickt, verstößt er gegen die PainPal-AGB und ist im Falle eines Verlustes der Ware (wie auch immer das zustande kommen mag) ohne Verkäuferschutz.
Käuferschutz, Verkäuferschutz = schutzlos.
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Macht ja nix!
Warum sollte es bei Nickles besser sein als in anderen Portalen.
Und wo es doch noch um die bösen Händler geht, recht geschieht ihnen in ihrer eignen Dummheit!
Schließlich muss man ja irgendwo veröffentlichen, wie man sie am besten Bescheißen kann....