Allgemeines 21.919 Themen, 147.263 Beiträge

Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
bei Antwort benachrichtigen
Markus Klümper fröschl „Hallo , mein Beitrag vom 18.8.2012 14:56 wurde wegen...“
Optionen

Zu 1:

Wer sich einen Schuh anzieht darf sich nicht beschweren, wenn er passt!

Zu 2:

Möchtest Du jemanden, der Kunden vorsätzlich in 300 Fällen um ihr Recht bringt -unter Vortäuschung falscher Tatsachen - als seriös bezeichnen? Ich denke "halbseiden" ist dafür noch eine vorsichtige Betitelung!

bei Antwort benachrichtigen