Allgemeines 21.924 Themen, 147.285 Beiträge

Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
bei Antwort benachrichtigen
mawe2 Andreas42 „Hi!Da die Rechtssituation in Deutschland ein...“
Optionen

Ich kann mich Deinen Ratschlägen nur anschließen!

Wenn man aber den Fall mal ganz logisch betrachtet:

Es kann eigentlich auch nicht sein, dass jemand als gewerblicher Anbieter handelt, dafür Abmahnungen oder gerichtliche Auflagen erhält und dass derjenige dann das Gewerbe abmeldet und dann als Privatmann genau das macht, was ihm als Unternehmer verboten wurde.

Wenn das möglich wäre, würden ab sofort alle Unternehmen dicht machen und nur noch als Privatpersonen handeln, dann braucht sich niemand mehr an Gesetze oder gerichtliche Entscheidungen halten. So einfach kann es eigentlich nicht sein.

Aber wie gesagt: Das muss ein Fachanwalt beantworten.

Gruß, mawe2

bei Antwort benachrichtigen