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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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mawe2 fröschl „Hallo , richtig, der Satz ist nicht eindeutig, es fehlt ein...“
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Deine grammatikalische Korrektur geht noch immer nicht auf den Unterschied zwischen Dir und Deinem Bekannten ein.

Korrekt müsste der Satz wohl lauten:

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung, der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann er nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?

Zunächst mag mein Einwand spitzfindig wirken. Aber oft sind es solche kleinen Lapsüs in der Formulierung, die eine gewisse Konstellation verraten. Du wärst nicht der Erste, der einen ominösen Bekannten vorschiebt, um ein eigenes Problem zu besprechen.

Daher meine Nachfrage, die ja nun geklärt ist.

Gruß, mawe2

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