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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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mawe2 fröschl „Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?“
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Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?

Wie soll man diesen Satz verstehen?

"Seine Frage" deutet auf Deinen Bekannten hin.
"kann ich nun..." deutet auf Dich hin.

Bist Du evtl. selbst der "Bekannte"???

Ansonsten muss man den Satz so beantworten: Der einstweiligen Verfügung wurde die Grundlage nicht entzogen, trotzdem darfst Du private Verkäufe im Internet machen.

Gruß, mawe2
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