Allgemeines 21.921 Themen, 147.265 Beiträge

Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
bei Antwort benachrichtigen
xafford fröschl „Hallo , eine Einstweilige Verfügung ist immer eine spontane...“
Optionen
eine Einstweilige Verfügung ist immer eine spontane richterliche Entscheidung, die im Hauptsacheverfahren niedergemacht werden kann.

Na dann kann er es ja auf ein Hauptsacheverfahren ankommen lassen (ja, ich weiß was eine EV ist, ich hatte genügend Verlesungen in Vertrags-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht)... was erwartest Du hier eigentlich zu hören? Dass sich die Richter des BGH einfinden und deinem Bekannten die Absolution erteilen dass er gerne seine Geschäfte als Privatperson weiter führen kann, vorbei um Wettbewerbsrecht, dem Fernabsatzgesetz, dem Finanzamt und kaufmännischem Anstand?

Wenn Du überzeugt bist dass er im Recht ist und nichts zu befürchten hat, dann sag ihm das so und wenn er deiner Expertise glaubt soll er weiter machen, oder willst Du einen Rat dann nimm ihn an und winde Dich nicht darum einzusehen dass er gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat und früher oder später noch eins auf den Deckel bekommt wenn er versucht unter falscher Flagge als Privatverkäufer weiter zu segeln. Spätestens wenn das Finanzamt bei ihm anklopft.

Ich denke von meiner Seite gibt´s da nichts mehr zu sagen... außer... wenn ihr beide juristisch so souverän seid, warum hat er nicht gleich nach der Abmahnung eine Schutzschrift gegen eine mögliche EV bei den beiden zuständigen Gerichten hinterlegt?

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen