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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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gelöscht_305164 fröschl „Hallo , meinem Bekannten ist bei Strafe untersagt, zu...“
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Warum darf mein Bekannter, der sein Gewerbe abgemeldet hat, nicht erklären, dass er ein privater Verkäufer ist?
Genau aus diesem Grund ist von verschiedenen Foristen ein Anwalt empfohlen worden.
Solche Kapriolen klärt man nicht über ein Forum.
Zumal kein Schwein weiß, was da wirklich abgelaufen ist.
Die Diskussion ist komplett wertlos.
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