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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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fröschl Max Payne „Von wem wurde das geraten? Hat derjenige auch zugesagt, die...“
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Hallo ,

den Rat Härte zu zeigen, bekam mein Bekannter von seinem Sohn.

Das Ablehnungsschreiben an den Abmahnanwalt wurde von einem
Rechtsanwalt der nicht greifenden Rechtsschutzversicherung
unverbindlich skizziert.

Mein Härte zeigender Bekannter beauftragte einen jungen
Rechtsanwalt zu recherchieren, ob es einen Präzedenzfall
gibt? Damals, Juni 2009, war kein ähnliches Urteil zu
finden, woraufhin mein Bekannter verzichtete, in das
Hauptsacheverfahren einzusteigen.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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