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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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neanderix fröschl „Hallo , eine brilliante Einschätzung der Rechtslage zum...“
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Drei Wochen später erhielt er die Einstweilige Verfügung
vom Landgericht. Der Richter des LG fällte dieses Urteil
auf der Grundlage einer 10 seitigen Antragsschrift des
Abmahnanwaltes und dem 1 seitigen Ablehnungsschreiben
meines Bekannten.

Eine "Eisntweilige Verfügung" ist KEIN URRTEIL! sie ist lediglich eine vorläufige Anordnung - bis im Hauptsacheverfahren endgültig entschieden wurde. Gab es jemals ein Hauptsacheverfahren?

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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